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WVV-Kunden erhalten Teil der Umsatzsteuer für Wasserhausanschlüsse aus 2000 bis 2008 zurück

Rückzahlungsbeträge liegen voraussichtlich zwischen 150 und 400 Euro

Private Neubaukunden, die zwischen den Jahren 2000 und 2008 einen Wasserhausanschluss von der Wasserversorgung Voerde GmbH (WVV) erhalten haben, bekommen einen Teil des Umsatzsteuerbetrags zurück. Voraussetzung hierfür ist, dass es ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem privaten Bauherren und der WVV gegeben hat. Der Bundesfinanzhof (BFH) revidiert eine Vorgabe des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2000. Damit muss entgegen der Vorgabe aus dem Jahr 2000, den vollen Umsatzsteuersatz (16, bzw. ab 2007 19%) in Ansatz zu bringen, nur der ermäßigte Satz von 7 % verwendet werden. Aktuell gibt es noch keine Verwaltungsvorschrift aus dem Bundesfinanzministerium, WVV ist jedoch in Kontakt mit den Finanzbehörden, um die Angelegenheit zu regeln. Das Unternehmen beginnt kurzfristig, ihren Neubaukunden der vergangenen acht Jahre den zuviel geleisteten Steuerbetrag zurückzuzahlen.

„Wir gehen proaktiv auf die betroffenen Kunden zu. Diese erhalten von uns eine Gutschrift inkl. Erläuterung über die Höhe der Rückzahlung, die wir schnellstmöglich vornehmen“, erläutert der WVV-Geschäftsführer Leonhard Spitzer. “Da es sich um mehrere hundert Fälle handelt, gehen wir davon aus, im Laufe des Jahres alle Rückzahlungen abarbeiten zu können. Eine besondere Antragstellung von Seiten der Kunden ist nicht erforderlich.“

Die Preise für Wasserhausanschlüsse variieren mit dem Baukostenzuschuss für den jeweiligen Versorgungsbereich und den örtlichen Voraussetzungen. Bei einem durchschnittlichen Hausanschluss wird die Rückzahlung des Umsatzsteueranteils zwischen rd. 150 und 400 Euro betragen.

Voerde, 4. März 2009

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