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Installateurverzeichnis

Preise

Allgemeiner Tarif zur Wasserversorgung Voerde

Gültig ab 1. Januar 2011 gemäß Anlage zu den Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser

1. Wasserpreis

  Nettopreis* Endpreis
einschließlich 7 % Umsatzsteuer
Der Wasserpreis setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis. Es betragen:    
der Grundpreis je Haushalt und Monat 7,46 € 7,98 €
der Arbeitspreis 1,755 €/m³ 1,878 €/m³

 

2. Herstellung des Hausanschlusses

  Nettopreis* Endpreis
einschließlich 7 % Umsatzsteuer
Für die Herstellung des Hausanschlusses hat der Kunde die Kosten zu erstatten, die sich zzt. wie folgt zusammensetzen    
Festpreis bis DN 50
   
ohne Schieberanbohrung 556,79 € 595,77 €
mit Schieberanbohrung 737,28 € 788,89 €
je lfd. Meter Anschlussleitung bis DN 50 gerechnet ab Straßenmitte bis zur Hauptabsperrvorrichtung    
bis zu einer Länge von 10 m 61,87 € 66,20 €
für jeden weiteren Meter 50,62 € 54,16 €

 

Die Kosten für den Einbau des Zählers und die Wiederherstellung der Straßenoberfläche werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Wasserhausanschluss steht im Eigentum des Wasserversorgungsunternehmens.

 

*nachrichtlich für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen

 

3. Baukostenzuschuss

  Nettopreis* Endpreis
einschließlich 7 % Umsatzsteuer
Der Baukostenzuschuss beträgt je lfd. Meter Straßenfrontlänge
des anzuschließenden Grundstücks zzt.
43,97 € 47,05 €

 

Als Straßenfrontlänge wird die katastermäßige Frontlänge des Grundstücks an der Straße zugrunde gelegt. Bei Eckgrundstücken oder Grundstücken, die an zwei oder mehreren Straßen liegen, wird die Hälfte der Summe aller Straßenfrontlängen der Grundstücke zugrunde gelegt. Bei abgeschrägten oder abgerundeten Grundstücksgrenzen ist die Straßenfrontlänge vom Schnittpunkt der Verlängerung der Hauptgrundstücksgrenze zu bemessen.
Der Berechnung des Baukostenzuschusses werden für jeden Anschluss mindestens 12 m Straßenfrontlänge zugrunde gelegt. Dies gilt auch für Grundstücke, die nicht an Straßen angrenzen.
Der Baukostenzuschuss wird mit Herstellung des Hausanschlusses fällig.

 

4. Verzug

Es werden erhoben  
für jede schriftliche Mahnung 3,00 €
für jeden Sondergang  

 (persönliche Zahlungsaufforderung)

 15,34 €

 


 

Copyright Wasserversorgung Voerde GmbH 2006, 03.02.2012