Preise
Allgemeiner Tarif zur Wasserversorgung Voerde
Gültig ab 1. Januar 2011 gemäß Anlage zu den Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
1. Wasserpreis
| Nettopreis* | Endpreis einschließlich 7 % Umsatzsteuer |
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| Der Wasserpreis setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis. Es betragen: | ||
| der Grundpreis je Haushalt und Monat | 7,46 € | 7,98 € |
| der Arbeitspreis | 1,755 €/m³ | 1,878 €/m³ |
2. Herstellung des Hausanschlusses
| Nettopreis* | Endpreis einschließlich 7 % Umsatzsteuer |
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| Für die Herstellung des Hausanschlusses hat
der Kunde die Kosten zu erstatten, die sich zzt. wie folgt zusammensetzen Festpreis bis DN 50 |
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| ohne Schieberanbohrung | 556,79 € | 595,77 € |
| mit Schieberanbohrung | 737,28 € | 788,89 € |
| je lfd. Meter Anschlussleitung bis DN 50 gerechnet ab Straßenmitte bis zur Hauptabsperrvorrichtung | ||
| bis zu einer Länge von 10 m | 61,87 € | 66,20 € |
| für jeden weiteren Meter | 50,62 € | 54,16 € |
Die Kosten für den Einbau des Zählers und die Wiederherstellung der Straßenoberfläche werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Wasserhausanschluss steht im Eigentum des Wasserversorgungsunternehmens.
*nachrichtlich für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen
3. Baukostenzuschuss
| Nettopreis* | Endpreis einschließlich 7 % Umsatzsteuer |
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| Der Baukostenzuschuss beträgt je lfd. Meter
Straßenfrontlänge des anzuschließenden Grundstücks zzt. |
43,97 € | 47,05 € |
Als Straßenfrontlänge wird die katastermäßige Frontlänge
des Grundstücks an der Straße zugrunde gelegt. Bei Eckgrundstücken
oder Grundstücken, die an zwei oder mehreren Straßen liegen, wird
die Hälfte der Summe aller Straßenfrontlängen der Grundstücke
zugrunde gelegt. Bei abgeschrägten oder abgerundeten Grundstücksgrenzen
ist die Straßenfrontlänge vom Schnittpunkt der Verlängerung
der Hauptgrundstücksgrenze zu bemessen.
Der Berechnung des Baukostenzuschusses werden für jeden Anschluss mindestens
12 m Straßenfrontlänge zugrunde gelegt. Dies gilt auch für
Grundstücke, die nicht an Straßen angrenzen.
Der Baukostenzuschuss wird mit Herstellung des Hausanschlusses fällig.
4. Verzug
| Es werden erhoben | |
| für jede schriftliche Mahnung | 3,00 € |
| für jeden Sondergang | |
(persönliche Zahlungsaufforderung) |
15,34 € |
- Preisblatt gültig ab 1.1.2011 (PDF, 40 KB)
- Allgemeine Bedingungen für die Wasserversorgung von Tarifkunden (PDF, 154 KB)

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